Schleibeuter-Hockey startet in die Feldsaison

Am 20. Mai um 20 Uhr startet das Schleibeuter-Hockeytraining endlich in die Feldsaison – in etwas anderer Form als gewohnt, aber immerhin mit Schläger und Ball. Teilnahme nur nach Voranmeldung, zunächst nur für Teilnehmer der Mittwochabendgruppe.

Hier schon einmal einige der besonderen „neuen Regeln“:

• Pünktliches Erscheinen zum Training.
• Das Training beginnt mit einer Hygiene- und Verhaltensunterweisung!
• Training in Kleingruppen von maximal 4 Personen plus Trainer.
• Das Training wird nur von gesondert durch die Spartenleitung eingewiesene Übungsleiter geleitet.
• Jeder nutzt seinen eigenen Hockeyschläger.
• Konsequentes Einhalten der Abstandsregeln (größer als 2 m, möglichst 3 m).
• Schwerpunkt Stock- und Konditionstraining – Keine Zweikämpfe!
• Trainingsbeteiligung nur nach Voranmeldung.
• Umziehen und Duschen ausschließlich zu Hause.
• WC-Nutzung möglichst zu Hause.

Vor der ersten Teilnahme haben sich alle SpielerInnen über die „Übergangsregeln für Hockey“ vom DHB, die „zehn Leitplanken“ des DOSB (siehe Links) und den unten stehenden Auszug der die aktuelle Sportregelung betreffenden Ersatzverkündung zu informieren!

Übergangsregeln für Hockey

Die zehn Leitplanken des DOSB

Hygienetipps BZgA

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Achtung! Bitte vor Betreten der Sportanlagen lesen!

Gemäß §6 Abs. 11 der Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein (SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfVO), verkündet am 1. Mai 2020, in Kraft ab 4. Mai 2020 ist folgendes zu beachten:

Die Sportanlage am Lundbarg darf für den Sport- und Trainingsbetrieb für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sportarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden:

  1. der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
  2. der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
  3. insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
  4. Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
  5. eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen,
  6. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Sportanlage nicht betreten.

Ergänzend dazu sind die Handlungsempfehlungen „Die zehn Leitplanken“ des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und die Vorgaben der Landesverbände verbindlich für die Ausübung von Sport auf dieser Sportanlage! Diese sind bei den jeweiligen Spartenleitern zu erfragen.