Neue Corona-Vorschriften „2G-plus mit Boosterausnahme“

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

Neues Jahr, neue Corona-Variante, neue Vorschriften. Gemäß seit heute, dem 12.01.2022, gültiger neuer Corona-Bekämpfungsverordnung gilt für den Vereinssport ab 22. November 2021:

Beim Vereinssport in Innenräumen dürfen Menschen nur unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:

  • NEU: Menschen, die geboostert sind, also zur Grundimpfung eine weitere Auffrischungsimpfung erhalten haben. Von diesen Personen erwarten wir als Verein einen freiwilligen Selbsttest vor Teilnahme.
  • NEU: Menschen, die geimpft oder genesen sind, wenn sie einen tagesaktuellen Test vorweisen können (bei einer Teststelle durchgeführt und bescheinigt, Selbsttest reicht nicht!)
  • Kinder bis zur Einschulung
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können. Diese müssen wie bisher einen tagesaktuellen Test nachweisen.
  • NEU: Für Begleitung beim Mutter-Kind-Turnen (als Begleitung von Kindern bis zur Einschulung) gilt: „entweder geboostert oder geimpft/getestet/genesen plus medizinische Maske“

Es macht letztlich keinen Unterschied, ob ein Geboosterter, Geimpfter oder ein Ungeimpfter COVID-19 in eine Sportgruppe hineinträgt! Es gilt als sicher, dass die derzeitigen Impfstoffe nicht verlässlich gegen die Omikron-Variante schützen.

Macht also auch als Geboosterte BITTE einen (Selbst-)Test, bevor ihr am Vereinssport teilnehmt! Alle Schülerinnen und Schüler bitten wir, (unabhängig vom Impf- / Boosterstatus!!!) die regelmäßigen Testmöglichkeiten in der Schule wahrzunehmen. Es gilt als sicher, dass die Impfungen bei der Omikron-Variante nur sehr eingeschränkt schützen.

Also schützt als „Geboosterte“ bitte Eure Vereinskameraden durch einen zusätzlichen Selbsttest!

Natürlich werden wir im TSV Fahrdorf pflichtgemäß die „2Gplus mit Boosterausnahme“-Vorgaben der aktuellen Landesverordnung umsetzen und alle Übungsleiter sind verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren.

Selbstverständlich ist natürlich auch weiterhin, dass niemand mit akuten Krankheitssymptomen (insbesondere „Husten, Schnupfen, Heiserkeit“) an Vereinsveranstaltungen teilnimmt.

Bleibt gesund! Mit sportlichen Grüßen,

Euer TSV Vorstand