Erneute Schließung der Sportanlagen ab 16.12.2020

Liebe Mitglieder,

nachdem der normale Sportbetrieb in unserem Verein schon einige Zeit weitgehend ruht, werden jetzt die Möglichkeiten auch für den Individualsport weiter eingeschränkt. In der neuen Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung SH hat die Landesregierung mit Wirkung ab 16.12.2020 die Schließung aller Sportanlagen verfügt (§ 11 Abs. 2). Die bisherigen Ausnahmen vom Verbot (Individualsport, Sport zu zweit oder mit einer Hausgemeinschaft) gelten zwar weiter, jedoch dürfen Sportanlagen nicht mehr genutzt werden – selbst nicht, um allein zu Laufen! Auch das Stadion am Lundbarg muss daher ab 16.12.2020 bis auf weiteres geschlossen werden und darf nicht weiter genutzt werden.

Die Regelungen gelten zunächst bis zum 10 Januar 2021. Eine weitere Verlängerung der einschränkenden Massnahmen im Bereich des Sportes scheint allerdings auch danach wahrscheinlich.

Bleibt gesund, kommt gut durch die Winterzeit und genießt ein stilles aber fröhliches Weihnachten!

Euer Vorstand